Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Allgemeines: Die folgenden Bedingungen gelten für alle Warenverkäufe und Dienstleistungen im Inland und im Ausland. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Bestellers, die im Widerspruch mit diesen Bedingungen stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir Ihren Inhalt nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller in seinen Bedingungen die Verbindlichkeit abweichender Bedingungen ausschließt. In der Bewirkung der Leistung durch uns liegt keine stillschweigende Anerkennung abweichender Bedingungen. Spätestens mit der Annahme der gelieferten Ware oder Dienstleistung werden unsere Bedingungen anerkannt. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen sowie Kündigungen oder die Aufhebung des Vertrages und unserer Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Schriftform-erfordernis kann nur schriftlich aberkannt werden. Der Besteller erklärt sich mit der Abspeicherung und Auswertung von Bestelldaten für unsere eigenen Zwecke einverstanden (BDSG §26).
 
Angebote/Vertragsabschluss: Unsere Angebote (Preislisten) sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht in Schriftform etwas anderes vereinbart wurde. Die Angebote so wie beigefügten Unterlagen enthaltene Angaben über Maße, Gewichte sowie andere Produkteigenschaften werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind. Der Kaufvertrag kommt zustande durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von uns, auf jeden Fall jedoch mit der Ausführung der Lieferung.
 
Lieferung: Alle Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen, Verfügungen von hoher Gewalt, Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen sowie alle Fälle sonstiger höherer Gewalt – auch wenn sie bei einem Vorlieferanten eintreten – befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Lieferverpflichtung. Teillieferungen sind im für den Besteller zumutbarem Umfang zulässig. Dauert der Lieferverzug länger als 4 Monate, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung dazu berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
 
Preise: Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von uns genannten Preise. Die Preise verstehen sich ab Werk, soweit in den Preislisten oder Auftragsbestätigungen nichts anderes vereinbart ist. Die Preise verstehen sich ohne Verpackungskosten und Palettentauschgebühren (bei Euro–Paletten), falls in den Preislisten oder der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist. Alle Preise sind zahlbar in Euro.
 
Zahlungsbedingungen: Alle Rechnungen sind ab Rechnungsdatum zahlbar: Innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto, falls nicht in der Auftragsbestätigung etwas anderes festgelegt ist. Nach Ablauf der zuletzt genannten Frist befindet sich der Käufer in Verzug. Wir berechnen ab dem Zeitpunkt des Verzugs Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem monatlichen Eurolibor zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wesentliche Verschlechterungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers, nicht nur unerhebliche Zahlungsrückstände sowie sonstige begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers berechtigen uns, vereinbarte Zahlungsziele – auch für künftige Lieferungen – zu widerrufen und ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Weigert der Besteller sich Vorauszahlung zu leisten, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
 
Versand und Gefahrenübergang: Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben worden ist. Sollte im Einzelfall eine abweichende Absprache getroffen worden sein, ist der Käufer verpflichtet, bei äußerlich erkennbaren Transportschäden den Empfang nur unter Hinweis auf diese Schäden zu quittieren, bei äußerlich nicht erkennbaren Transportschäden diese spätestens innerhalb von 4 Tagen bei dem Transportunternehmen gelten zu machen. Bei Exportlieferungen gilt: FOB Seehafen / Flughafen oder frei deutsche Grenze. Transportversicherung wird auf Kosten des Bestellers bis FOB Seehafen / Flughafen oder frei deutsche Grenze abgeschlossen. Wenn der Besteller weitergehenden Versicherungsschutz auf seine Kosten verlangt, werden wir diesen entsprechend veranlassen; sonst kann der Besteller seine eigene Versicherungsdeckung vorsehen.
 
Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) vor, solange uns noch Forderungen, gleich welcher Art, aus der gegenwärtigen oder künftigen Geschäftsbeziehung mit dem Besteller zustehen. Bei laufender  Rechnung dienen diese Eigentumsvorbehalte auch zur Sicherung unserer jeweiligen Saldoforderungen. Bei Zahlungsverzug oder im Fall einer nachhaltigen Minderung der Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechtes oder Nachfristsetzung zur einstweiligen Rücknahme der Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers berechtigt. Der Besteller kann die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern und an seinen Käufer ausliefern. Ein ordnungsgemäßer Geschäftsgang liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Vorbehaltsware nicht unter Eigentumsvorbehalt weiterverkauft wird, wenn mit dem Zweitkäufer ein Abtretungsverbot vereinbart worden ist oder eine Minderung der Kreditwürdigkeit des Zweitkäufers eingetreten ist. Die Ermächtigung zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware erlischt, sobald der Besteller in Zahlungsverzug gerät oder eine nachhaltige Minderung seiner Kreditwürdigkeit eintritt.
 
Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Foredrungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware samt Neben- und Sicherungsrechten in Höhe des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware ab. Die vorstehenden Abtretungen werden von uns angenommen. Wechsel, die der Besteller für die Vorbehaltsware erhält, erwirbt dieser lediglich als unser Stellvertreter mit der Maßgabe, dass wir unmittelbare Inhaber der Wechsel werden und der Beststeller diesen Wechsel Lediglich als Verwahrer für uns besitzt. Bis zum Erlöschen der vorstehend erteilten Ermächtigung ist der Besteller auch zur Einziehung der abgetretenen Forderung befugt. Beim Erlöschen dieser Befugnis sind wir berechtigt, die Abnehmer des Bestellers von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Beim Erlöschen der Einziehungsbefugnis hat uns der Besteller darüber hinaus alle Auskünfte zu erteilen und alle Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachnung der abgetretenen Forderung benötigt werden. Sicherungsübereignung bzw. Sicherheitsabtretung sowie Verpfändung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderung sind unzulässig.
 
Von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware und die zugehörigen Dokumente unentgeltlich für uns auf. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl ,… zu versichern. Die aus einem Schadensfall entstehenden Forderungen gegen Versicherer oder dritte Personen tritt der Besteller schon jetzt in voller Höhe des Rechnungswertes der betroffenen Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
 
Gewährleistung: Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Die Frist beginnt mit dem Tag des Gefahrenübergangs. Beanstandungen wegen Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind unverzüglich – bei durch zumutbare Untersuchung feststellbare Mängel – spätestens jedoch nach 7 Tagen nach Erhalt der Ware oder Leistung – schriftlich uns gegenüber geltend zu machen. Andernfalls gilt die Ware oder Leistung als genehmigt. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die betreffende Ware nach unserer Wahl nachbessern oder ersetzen. Die mangelhafte Ware ist uns auf unser Verlangen zu übersenden oder zu übergeben. In Prospekten, Katalogen, Preislisten oder den zu den Angebot gehörenden Unterlagen enthaltene Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte.
 
Haftungsbeschränkung: Sofern wir vorsätzlich oder grob fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, haften wir nur für den Ersatz der bestellten Ware. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus positiver Forderungs-verletzung oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber uns, als auch gegenüber unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
 
Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand ist gegenüber Vollkaufleuten Wunsiedel.
 
Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neue wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt.